Der Solidaritätszuschlag (Soli) soll abgeschafft werden – nein, nicht ganz! Denn die Ergänzungsabgabe soll ab 2021 nur für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig entfallen. Der Soli hätte dann den Charakter einer Reichensteuer.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Einkommensteuer gilt der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Das musste kürzlich ein Steuerpflichtiger vor dem Finanzgericht Niedersachsen „schmerzlich“ erfahren. Danach darf das Finanzamt den gleichen Sachverhalt in einem Jahr so und im anderen Jahr anders handhaben.
  • Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) müssen ab dem 1.1.2020 grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Da die Umsetzung aber wohl zeitlich nicht zu schaffen sein wird, soll das Bundesfinanzministerium eine Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.9.2020 anvisieren.
  • Das Bundesfinanzministerium hatte die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ erst kürzlich überarbeitet – und nun bereits wieder außer Kraft gesetzt. Der Grund: Es soll noch Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern bestehen.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2019. Viel Spaß beim Lesen!