| Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre „Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand“ aktualisiert (Stand Juli 2019). |

Die 28 Seiten umfassende Broschüre vermittelt einen kompakten steuerlichen Überblick über verschiedene Entlastungen und Vergünstigungen. Ruheständler enthalten darüber hinaus Anhaltspunkte, ob und in welchem Umfang ihre Altersbezüge steuerpflichtig sind. Die Broschüre kann unter www.iww.de/s2954 kostenlos heruntergeladen werden.