Steuerinformationen für Oktober 2018

Die Bundesregierung möchte Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (z. B. eBay) verhindern. Deshalb hat sie nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, wodurch die Betreiber von Internet-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Muss eine Mietwohnung nach dem plötzlichen Tod des Mieters unerwartet saniert werden, um eine Neuvermietung überhaupt erst zu ermöglichen, sind diese Aufwendungen dennoch in die schädliche 15 %-Grenze zur Überprüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten einzubeziehen. Es kommt – so der Bundesfinanzhof – darauf an, ob ein Schaden bereits beim Immobilienerwerb „angelegt“ war oder erst später entstanden ist.
  • Wird ein Wirtschaftsgut bei einem fremden Unternehmen im Ausland gelagert, ist ein Investitionsabzugsbetrag dennoch möglich. Das gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen zumindest dann, wenn die tatsächliche Gewalt über das Wirtschaftsgut innerhalb kurzer Frist wiedererlangt werden kann.
  • Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von maximal
    44 EUR (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof hat nun geklärt, wie die Freigrenze zu ermitteln ist. Dabei hat er herausgestellt, dass der zusätzliche Vorteil einer Lieferung frei Haus in die Berechnung einzubeziehen ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2018. Viel Spaß beim Lesen!