Steuerinformationen für Mai 2017

Krankenversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Ob Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse die abziehbaren Beiträge mindern oder als reine Kostenerstattung außen vor bleiben, hängt vom jeweiligen Bonusprogramm ab. Die Krankenkassen werden bei ihren Bonusprogrammen nun feststellen, wie die Zahlungen zu behandeln sind. Sollte es sich um eine reine Kostenerstattung handeln, erhalten die Versicherten in 2017 eine Papierbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Im Steuerrecht ist nur eines sicher, es wird nie langweilig. Dafür hat aktuell der Bundesfinanzhof gesorgt. Denn nach seiner neuen Sichtweise ist die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen stufenweise zu ermitteln, wodurch der steuerliche Abzug grundsätzlich erhöht wird.
  • Auch langjährig getrennt lebende Ehegatten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist aber, dass die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft weiter besteht.
  • Der Bundesfinanzhof hat der Ungleichbehandlung zwischen der mittelbaren und der unmittelbaren Grundstücksschenkung ein Ende gesetzt. Jetzt darf auch derjenige die Gebäude-Abschreibung geltend machen, der Geld mit der Auflage geschenkt bekommt, damit eine Mietimmobilie zu kaufen.
  • Die Voraussetzungen für den steuermindernden Investitionsabzugsbetrag hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Zu der aktuellen Rechtslage hat das Bundesfinanzministerium nun ausführlich Stellung bezogen.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2017. Viel Spaß beim Lesen!