Steuerinformationen für Oktober 2015

Im Steuerrecht ist nur eines sicher: ständige Änderungen. Dies zeigt aktuell die Rechtsprechung zum Abzug von Zivilprozesskosten. Erst 2011 hatte der Bundesfinanzhof seine restriktive Sichtweise aufgegeben. Nun hat er eine „Rolle rückwärts“ gemacht und sich der derzeitigen Gesetzeslage angeschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen können nach Auffassung des Bundesfinanzhofs Teil einer Erstausbildung sein. Dies eröffnet Eltern Aussicht auf einen längeren Bezug von Kindergeld.
  • Für Blockheizkraftwerke werden die steuerlichen Rahmenbedingungen ab 2016 schlechter. Unternehmer sind gut beraten, das von der Finanzverwaltung aus Vertrauensschutzgründen eingeräumte Wahlrecht zu nutzen. Denn dadurch kann die bisherige (günstigere) Verwaltungsauffassung weiter angewandt werden.
  • Durch eine Datenpanne der Verwaltung haben im Juli rund 30.000 Beschäftigte zu wenig Geld erhalten. Auch für August sind fehlerhafte Gehaltsabrechnungen möglich. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zeigt, was jetzt zu tun ist.
  • Arbeitgeber sollten beachten, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.9.2015 erhöht haben. Monatliche Daueraufträge sollten umgehend angepasst werden.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2015. Viel Spaß beim Lesen!