Verzinsung von Steueransprüchen: Zinssatz steht nicht auf dem Prüfstand

Ungeachtet des niedrigen Zinsniveaus plant die Bundesregierung keine Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Steueransprüchen. Der monatliche Zinssatz von 0,5 % hat sich trotz des über die Jahrzehnte wechselnden Zinsniveaus in mehr als 50 Jahren Praxis bewährt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

Da der Zinslauf der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen erst nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit beginnt und es keine Zinseszinsen gibt, liegt der effektive Zinssatz deutlich unter 6 % pro Jahr, so die Bundesregierung.

Hinweis: Erst kürzlich hatte sich auch der Bundesfinanzhof mit dieser Thematik beschäftigt und die Auffassung vertreten, dass der Zinssatz jedenfalls für den Verzinsungszeitraum vom 11.11.2004 bis 21.3.2011 nicht verfassungswidrig sei.

 

Quelle: BT-Drs. 18/2795 vom 9.10.2014; BFH-Urteil vom 1.7.2014, Az. IX R 31/13