Verkehrsrechtliche Fahrzeugeinstufung ist für die Kfz-Steuer nicht bindend

Wurde ein Fahrzeug verkehrsrechtlich als Lkw eingestuft, bedeutet das nicht automatisch, dass dieses Fahrzeug auch bei der Kfz-Steuer begünstigt als Lkw zu behandeln ist. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hat einen Online-Rechner bereitgestellt (unter www.iww.de/sl353), mit dem man die jährliche Kfz-Steuer für Pkw unverbindlich berechnen kann (FG Münster, Urteil vom 27.8.2013, Az. 13 K 1889/12; BMF: „In drei Schritten zur Kfz-Steuer“ vom 7.8.2013).