Abgrenzung zwischen Grundvermögen und Betriebsvorrichtungen

In der Praxis sind die Grenzen oftmals fließend, ob bestimmte Investitionen als Grundvermögen oder als Betriebsvorrichtungen zu behandeln sind. Zu den Abgrenzungsgrundsätzen hat die Finanzverwaltung nun ausführlich Stellung bezogen.

Hinweis: Der Vorteil, bestimmte Investitionsmaßnahmen als Betriebsvorrichtung einzustufen, liegt auf der Hand. Während die Nutzungsdauer beim Grundvermögen bis zu 50 Jahre beträgt, können Betriebsvorrichtungen regelmäßig über einen weitaus kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.6.2013, Az. S 3130).